KI & Transparenz: Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach der KI-VO
Ab 02.08. macht der EU AI Act Transparenz zur Pflicht: KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Doch was gilt für Journalismus, Kunst & Satire? Das KI.M klärt auf.
Termin
Worum es geht
Ab dem 2. August 2026 gilt: Wer künstliche Intelligenz für die Erstellung von Bild, Text, Audio oder Video einsetzt, muss bestimmte Inhalte kennzeichnen. Der EU AI Act macht damit Transparenz zur Pflicht. Für Redaktionen, Produktionen und freie Medienschaffende, die mit KI arbeiten, bedeutet das, dass Kennzeichnung künftig zur redaktionellen Routine gehört.
In der Praxis ist die Situation allerdings differenzierter. Denn: Welche Inhalte müssen tatsächlich gekennzeichnet werden? Wo kann ich auf eine Kennzeichnung verzichten? Wo lässt der AI Act bewusst Luft für journalistische Arbeit, Kunst und Satire? Und wie lässt sich das in Produktionsprozesse integrieren, ohne dass jeder Beitrag zur Compliance-Übung wird?
Gute Vorbereitung bewahrt vor bösen Überraschungen. Das Webinar mit Dr. Kerstin Bäcker von der Kanzlei LAUSEN legt dafür den Grundstein.
Agenda
Inhalte
- Welche KI-Inhalte (v.a. Deepfakes, Texte im öffentlichen Interesse) wie gekennzeichnet werden müssen
- Die Ausnahmen für Kunst, Satire und Fiktion – und ihre Grenzen
- Die Sonderregel für Texte zu Themen von öffentlichen Interesses und ihre Bedeutung für Redaktionen
- Eine praktikable Kennzeichnungslogik für Text, Bild, Audio und Video
- Dokumentationspflichten für Redaktionen
- Schnittstellen zu Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht
- Eine Checkliste für die nächsten Schritte bis August 2026
- Welche Auswirkungen hat der beschlossene “Omnibus on AI”?
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Online


